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Diskussion (1)
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27.02.09&Anonym&Die beleihung muss wegen des institutionellen gesetzesvorbehalts durch gesetz oder aufgrund Gesetztes erfolgen! Verwaltungsakt aufgrund einer rechtsverordnung z.B. genügt m.E. nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Übertragung von Hoheitsrechten.