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beglaubigte Abschrift
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit beglaubigter Abschrift wird die Kopie einer Urkunde bezeichnet, bei der die Übereinstimmung mit dem Inhalt des Originals von einer Behörde bestätigt wird.

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Auf diesen Artikel verweisen: Ausfertigung einer Urkunde Werbung: