Als beauftragter Richter wird ein Mitglied des Prozessgerichts bezeichnet, dass mit einer Aufgabe (z.B. Beweisaufnahme) beauftragt wird (§ 361 ZPO).
Als ersuchter Richter wird das ein anderes Gericht bezeichnet, dass im Wege der Rechtshilfe (§§ 156 ff GVG) um die Erledigung einer Aufgabe (z.B. Beweisaufnahme) ersucht wird.
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