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1. BDSG

gültig ab 25.5.2018

(gesetz.bdsg)
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 § 1 BDSG Anwendungsbereich des Gesetzes
 § 6 BDSG Stellung
 

Kapitel 4 - Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit


 § 10 BDSG Unabhängigkeit
 § 22 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
 § 23 BDSG Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen
 § 24 BDSG Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen
 § 25 BDSG Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen

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Auf diesen Artikel verweisen: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Werbung: