Mit Baumbachscher Formel wird ein Verfahren zur Berechnung der Prozesskosten bei mehreren Beteiligten und unterschiedlicher Verurteilung bezeichnet.
Beispiel: K verklagt A, B und C auf Schadensersatz, weil sie ihn bei einem Verkehrsunfall geschädigt haben sollen. Das Gericht verurteilt A und B als Gesamtschuldner (GS) zur Zahlung von 10.000,-. Die Klage gegen C wird abgewiesen. Wie lautet die Kostenentscheidung?
Der Kostenstreitwert beträgt hier 10.000,- Euro. Gemäß der Baumbachschen Formel ist zunächst der fiktive Streitwert als Summe der möglichen Forderungen auszurechnen. Der fiktive Streitwert beträgt im Fall 30.000,- Euro, da K gegen jeden der Beklagten in dieser Höhe vorgeht, auch wenn er die Summe letztlich nur einmal fordern kann.
Die Gerichtskosten verteilen sich wie folgt:
Beteiligter | unterliegt mit | Quote |
K | 10.000 | 10/30 |
A | 10.000 | 20/30 als GS mit B |
B | 10.000 | 20/30 als GS mit A |
C | 0 | 0/30 |
Die außergerichtlichen Kosten werden nach dem Obsiegen im jeweiligen Prozessrechtsverhältnis verteilt.
K zu A | Kosten trägt vollständig der unterlegene A |
K zu B | Kosten trägt vollständig der unterlegene B |
K zu C | Kosten trägt vollständig der unterlegene K |
| zahlt K | zahlt A | zahlt B | zahlt C |
Gerichtskosten | 1/3 | 2/3 als GS | 2/3 als GS |
außergerichtl. Kosten K | 1/3 | 2/3 als GS | 2/3 als GS |
außergerichtl. Kosten A | 0 | 1 | 0 | 0 |
außergerichtl. Kosten B | 0 | 0 | 1 | 0 |
außergerichtl. Kosten C | 1 | 0 | 0 | 0 |
Tenor: (...) Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 1/3 die Beklagten zu 1) und 2) gesamtschuldnerisch zu 2/3. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3 trägt der Kläger. Im übrigen haben die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.
Das Urteil ist für den Kläger gemäß (...)
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