Mit Baulinie wird gemäß § 23 BauNVO eine Beschränkung der bebaubaren Grenze eines Grundstücks bezeichnet. Setzt der Bebauungsplan eine Baulinie fest, so muss auf dieser Baulinie gebaut werden (§ 23 Abs. 2 BauNVO).
Auf diesen Artikel verweisen: Baunutzungsverordnung (BauNVO)