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Barrister/Solicitor
(recht.allgemein.ausland)
    

Mit Barrister wurde im anglo-amerikanischen Rechtsraum früher ein Anwalt bezeichnet, der vor Gericht (an der sog. "bar") auftrat. Mit Solicitor wurde dagegen ein Anwalt bezeichnet, der den Kontakt mit den Mandanten pflegte und die Fälle bearbeitete.

Dem deutschen Recht ist diese Zweiteilung fremd. Hier gibt es nur die Rechtsanwältin die für beide Aufgaben qualifiziert ist.

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