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Bankbestätigung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Bankbestätigung wird eine Erklärung einer Bank bezeichnet, dass sie eine bestimmte Überweisung des Kunden zu Gunsten eine bestimmten Kontos unwiderruflich ausgeführt hat.

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Auf diesen Artikel verweisen: Erbteils-/Erbschaftskaufvertrag * Auflassung Werbung: