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Ausschreibung
(recht.zivil.materiell und recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Ausschreibung wird bei der Vergabe von Aufträgen die Aufforderung zur Abgaben von Angeboten an potentielle Auftragnehmer bezeichnet. Die Ausschreibung muss dafür eine vollständige Beschreibung des zu vergebenden Auftrages enthalten.

Beispiel: Das Bundesministerium der Verteidgung benötigt für seinen Innendienst 2500 neu Computer. Es veröffentlicht daher im Bundesanzeiger eine Ausschreibung, aus der die Anforderungen an die 2.500 Computer hervorgehen. Auf diese Ausschreibung hin, machen mehrere Unternehmen Angebote - und der günstigste Anbieter erhält dann den Auftrag zur Ausführung.

Bei öffentlichen Auftraggebern (Bund, Land, Landkreise, Städte, Gemeinden, Anstalten des öffentlichen Rechts etc.) erfolgt die Ausschreibung entweder mit einer öffentlichen Ausschreibung im offenen Verfahren, wenn bestimmte Wertschwellen überschritten werden andernfalls mit einer beschränktenAusschreibung.

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