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Mit Ausbildungsstätte wird die Einrichtung bezeichnet an der eine Ausbildung stattfindet. Die freie Wahl der Ausbildungsstätte ist von der Berufsfreiheit umfasst. Eine Beschränkung der freien Wahl der Ausbildungsstätte mittels numerus clausus ist zulässig (BVerfG v. 18.7.1972 BVerfGE 33, 303 sog. numerus-clausus-urteil).
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