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Ausbildungskosten sind alle Aufwendungen die durch Berufsausbildung, Fortbildung, berufliche Weiterbildung oder Umschulung entstehen. Die Ausbildungskosten sind gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG ggf. in Verbindung mit § 26 BBiG vom Ausbildenden, d.h. der Ausbildungseinrichtung, zu tragen.
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