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Von einer bloßen Auftragsnachfolge in Abgrenzung zu einem Betriebsübergang spricht man, wenn eine betriebliche Aufgabe ohne Übertragung von materiellen oder immateriellen Werten fremdvergeben wird.
Beispiel: Da A-GmbH hat bisher den Telefonsupport selbst durchgeführt mit 10 eigenen Mitarbeitern. Ab 1.10. vergibt sie einen entsprechenden Auftrag an die CC-AG, die ihn von ihrem Geschätssitz aus mit eigenen Mitarbeitern und eigener Technik erledigt. Die 10 Mitarbeiter werden von der A-GmbH betriebsbedingt gekündigt.
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