Mit Aufsichtsrat wird in Kapitalgesellschaften das Gremium bezeichnet, dessen Aufgabe die Kontrolle der Geschäftsführung ist. Für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften ist die Einrichtung eines Aufsichtsrates vorgeschrieben.
Auf diesen Artikel verweisen: Bundesministerin/Bundesminister * Aktiengesellschaft, Organe * Drittelbeteiligungsgesetz * Hauptversammung * Organ/Organwalter