slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Aufenthaltsrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.auslaender)
    

Mit Aufenthaltsrecht wird das Recht bezeichnet, dass die Voraussetzungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Inland regelt. Das Aufenthaltsrecht ist im Aufenthaltsgesetz geregelt.

Siehe auch unter Aufenthaltstitel.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Ausländerrecht Werbung: