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Aufbauschemata verstehen sich als Orientierungshilfe im Rahmen der Deliktsprüfung im Gutachten. Sie
ersetzen nicht die eigene kritische Auseinandersetzung mit dem geschriebenen Tatbestand.
Aufbauschemata folgen Verbrechenslehren (siehe dazu auch: Wessels, Strafrecht AT, Rn. 801 ff).
Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Systemen gehört zu den Grundlagen und erleichtert
das Verständnis der einen oder anderen wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Ungeachtet dessen,
sollte man sich aber für ein System entscheiden und dieses in Klausuren ohne Erläuterung anwenden. Hier
wird in erster Linie das in der Theorie herrschende sog. teleologische System, das im Grundaufbau dem
finalen System ähnlich ist, dargestellt. Dem gegenübergestellt werden, soll das klassische System nach
Beling und v. Liszt, das wohl oft noch in der Praxis Anwendung findet.
- Aufbau eines vorsätzlichen Begehungsdelikts gemäß der Lehre
- Aufbau eines vorsätzlichen Begehungsdelikts nach dem neoklassichen System
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