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Mit Atomteststoppabkommen, wird ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den USA, der Sowjetunion und Großbritannien vom 5.8.1963 bezeichnet, der Kernwaffenversuche in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser verbat. Dem Abkommen sind neben den drei Erstunterzeichnern weitere 100 Staaten beigetreten, darunter die DDR und die Bundesrepublik aber nicht Frankreich und China.
Die Bundesrepublik wurde von den USA vor Abschluss nicht konsultiert, und fürchtete durch den Beitritt der DDR ihren Alleinvertretungsanspruch zu gefährden. Gezwungenermaßen musste die Bundesrepublik auch beitreten.
Siehe dazu Schöllgen, Außenpolitik, S. 62 f.
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