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Arnimparagraph
(recht.straf.bt)
    

Mit Arnimparagraph bezeichnet man § 353a StGB, den Tatbestand des Vertrauensbruchs im öffentlichen Dienst. Er dient dem Schutz des Staates vor diplomatischen Ungehorsam und diplomatischen Falschberichten.

Seinen Namen hat der Paragraph von dem früheren deutschen Botschafter in Paris Graf von Arnim. Anlässlich eines Verfahrens gegen ihn, wurde der Paragraph 1876 in das StGB aufgenommen (zur Geschichte siehe Heinrich, Bismarcks Zorn - Inhalt und Bedeutung eines "vergessenen" Tatbestands, ZStW 110, 327 ff).

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Auf diesen Artikel verweisen: § 353a StGB Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst Werbung: