Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
argumentum e contrario
(recht.methoden und recht.allgemein.latein)
    

Mit argumentum e contrario wird in der Rechtsmethodik die Schlußfolgerung des Umkehrschlusses bezeichnet.

Beispiel:Gilt laut Art. 11 Abs. 1 GG die Freizügigkeit ausdrücklich für "alle Deutsche" und enthält Art. 4 Abs. 1 GG für die Glaubensfreiheit diese Einschränkung nicht, so ergibt sich als argumentum e contrario, dass Art. 4 Abs. 1 die Glaubensfreiheit nicht nur für Deutsche, sondern für alle Einwohner garantiert.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Schlussverfahren/Schlussregeln Werbung: