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Arbeitsmittel
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.)
    

Als Arbeitsmittel werden die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Sachen bezeichnet. Der Arbeitnehmer ist in der Regel nur Besitzdiener an diesen Sachen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers an diesen Sachen wird regelmäßig verneint.

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