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Arbeitslosenquote
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Arbeitslosenquote wird grundsätzlich das Verhältnis von arbeitslosen Erwerbstätigen zu der Gesamtzahl der abhängig Erwerbstätigen bezeichnet: Arbeitslosenquote = Arbeitslose / abhängige Erwerbspersonen.

Manipulierbar ist diese Zahl allerdings, durch die Definition der Gruppe Arbeitslose. So werden in der Regel Kurzarbeiter oder sich in staatlich finanzierter Umschulung oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen befindende Arbeitnehmer nicht in als Arbeitslos gezählt, obwohl sie faktisch ohne Arbeit sind.

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