Mit Arbeitsbescheinigung wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers über alle Tatsachen bezeichnet, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (§ 312 Abs. 1 SGB III). Die Arbeitsbescheinigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen und übergeben.
Will der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beantragen, muss der die Arbeitsbescheinigung der Agentur für Arbeit vorlegen.
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