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Arbeitgeber
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
(engl. employer )
    

Mit Arbeitgeber wird jeder natürliche oder jurisische Person bezeichnet, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Direktionsrecht/Weisungsrecht * employer * principal Werbung: