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Anwaltsgerichtshof
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.ehrengerichte)
    

Mit Anwaltsgerichtshof wird die 2. Instanz der berufsständischen Gerichtsbarkeit der Rechtsanwaltschaft bezeichnet. Ein Anwaltsgerichtshof wird jeweils beim Oberlandesgericht errichtet (§ 100 BRAO). Er entscheidet hauptsächlich über Beschwerden gegen Beschlüsse des Anwaltsgerichts (§ 142 BRAO). Gegen die Urteile des Anwaltsgerichtshofs ist die Revision zum Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs zulässig (§ 145 BRAO).

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