Mit Antidiskriminierungsgesetz wurde in der 15. Legislaturperiode des Bundestags der Entwurf des jetzigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bezeichnet.
Durch die vorgezogenen Neuwahlen im Herbst 2005 hatte die damalige Regierung (Schröder, SPD/Fischer, die Grünen) die Verabschiedung des ADG aufgeschoben. Das Gesetz wurde aber dann wesensgleich von der nächsten Regierung (Merkel, CDU/Müntefering, SPD) in der 16. Legislaturperiode umgesetzt.
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