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Mit Anspruchsgrundlage bezeichnet man, entsprechend der Definition des Anspruchs, eine Norm, die einer Person das subjektive Recht gibt, von einer anderen Person ein Tun oder Unterlassen zu fordern.
Die Anspruchsgrundlagen sind der Ausgangspunkt für die Prüfung eines Anspruchs, dabei ist darauf zu achten, dass die Anspruchsgrundlage die geforderte Rechtsfolge bietet.
Die Anspruchsgrundlagen müssen, um logische Widersprüche zu vermeiden, in einer bestimmten Reihenfolge geprüft werden. Siehe dazu unter Anspruchsgrundlagen, Prüfungsreihenfolge.
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