Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Anrechte gleicher Art i. S. von § 18 Abs. 1 VersAusglG
(recht.zivil.materiell.familie.va)
    

Von Anrechen gleicher Art i.S.V. § 18 VersAusglG spricht man bei Anrechten, "die in den wesentlichen Fragen wie im Leistungsspektrum, im Finanzierungsverfahren, bei den Anpassungen an die wirtschaftliche Entwicklung und bei den weiteren wertbildenden Faktoren (etwa dem Insolvenzschutz) strukturell übereinstimmen, wobei eine Wertidentität allerdings nicht erforderlich ist." (BGH v. 30. 11. 2011 Az. XII ZB 344/10 mit Verweis auf BT-Dr 16/11903, S. 54; BT-Dr 16/10144, S. 55).

Für Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung Ost hat der BGH (aaO) die das Vorliegen von gleichen Anrechten verneint.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Geringfügigkeit/Geringfügigkeitsgrenze, Versorgungsausgleich * § 18 VersAusglG Geringfügigkeit Werbung: