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Anlage § 16a HessAGVwGO
(gesetz.hagvwgo)
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Ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung entfällt in folgenden Fällen:

1.1 Enteignung, Feiertagsrecht und Datenschutz
1.2 Entscheidungen der Enteignungsbehörde, auf die das hessische Enteignungsgesetz vom 4. April 1973 (GVBl. I S. 107) Anwendung findet;
(...)

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