slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (4)

Name*:
Kommentar:
AntiSpamFeld Text bitte löschen!
02.03.12 Anonym : \"Es wird beantragt, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht in Neustadt zu eröffnen.\"

muss heißen:

\"Es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Anklage vor dem Amtsgericht Neustadt -Strafrichter- zur Hauptverhandlung zuzulassen.\"

Oder nicht?
03.05.09 Anonym: Das hat mir sehr sehr geholfen. :)
16.03.07 info: Danke für den Hinweis.
15.03.07 Anonym: Beweismittel, I. Einlassungen des Beklagten muss heißen: Einlassungen der Angeschuldigten! Gruß, Christoph