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Anklagemonopol
(recht.straf.prozess und recht.ref.straf1)
    

Mit Anklagemonpol bezeichnet den Umstand, dass das Recht zu Erhebung der Anklage nur bei einer bestimmten Stelle liegt. In Deutschland liegt das Anklagemonopol bei der Staatsanwaltschaft (§ 152 Abs. 1 StPO). Eine Ausnahme hiervon macht die Privatklage.

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