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Anklageerhebung
(recht.straf.prozess)
    

Mit Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft wird im Strafprozess die gerichtliche Untersuchung eröffnet (§ 151 StPO), die dann mit dem Zwischenverfahren (=Eröffnungsverfahren) beginnt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Zwischenverfahren/Eröffnungsverfahren * Staatsanwaltschaft Werbung: