slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Angriffsfaktor
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Angriffsfaktor werden u.a. im Wettbewerbsrecht und Markenrecht Umfang und Massivität einer verletzenden Handlung bezeichnet (OLG Hamm Beschl. v. 19.09.2005 Az. 4 W 112/05). Der Angriffsfaktor ist dann maßgeblich für das wirtschftliche Interesse und damit den Streitwert einer rechtlichen Auseinandersetzung aufgrund der Verletzung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: