Mit Angriffsfaktor werden u.a. im Wettbewerbsrecht und Markenrecht Umfang und Massivität einer verletzenden Handlung bezeichnet (OLG Hamm Beschl. v. 19.09.2005 Az. 4 W 112/05). Der Angriffsfaktor ist dann maßgeblich für das wirtschftliche Interesse und damit den Streitwert einer rechtlichen Auseinandersetzung aufgrund der Verletzung.
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