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Angebotspolitik/Nachfragepolitik/Angebotsökonomie
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Von Angebotspolitik/Angebotsökonomie oder angebotsorientierter Politik spricht man bei einer Politik, die versucht die Wirtschaft durch Senkung der Staatsausgaben und Stärkung der Seite der Anbieter, d.h. der Unternehmen, zu fördern.

Die Angebotspolitik rechnet damit, dass es so zu mehr Investitionen der Unternehmen kommt, die die Schaffung von Arbeitsplätzen nach sich ziehen soll.

Beispiel: Der Staat A befindet sich in einer Wirtschaftskrise mit hoher Arbeitslosigkeit. Um sie zu verlassen, senkt die Regierung die Unternehmenssteuern und erleichtert ausländische Investitionen. In der Folge bauen bestehende Unternehmen ihre Produktionskapazitäten aus und ausländische Untenehmen investieren in A. Dadurch werden Arbeitsplätze geschaffen.

Von Nachfragepolitik oder nachfrageorientierter Politik spricht man dementsprechend bei einer Politik, die versucht die Wirtschaft durch Stärkung der Nachfrage, d.h. der Arbeitnehmer, ggf. durch Steigerung der staatlichen Ausgaben, zu fördern.

Die Nachfragepolitik rechnet damit, dass durch das zusätzliche Geld die Nachfrage nach Gütern steigt, die die Unternehmen dazu veranlasst ihre Kapazitäten auszubauen und so Arbeitsplätze zu schaffen.

Beispiel: Der Staat N befindet sich in einer Wirtschaftskrise mit hoher Arbeitslosigkeit. Um sie zu verlassen erhöht die Regierung die Sozialausgaben und senkt die Einkommenssteuer für die unteren Einkommensklassen. In der Folge geben die Verbraucher das zusätzliche Geld aus. Damit steigt die Nachfrage nach Gütern, die Unternehmen müssen, um die Nachfrage erfüllen zu können, mehr produzieren und stellen dafür mehr Arbeitnehmer ein.

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