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Anberaumung Güteverhandlung und Haupttermin
(recht.allgemein.prozess.muster und recht.zivil.formell.prozess.muster)
    

Beispiel für eine Verfügung zur Anberaumung von Güteverhandlung und Haupttermin.

Landgericht Neustadt

Verfügung

1. Die Güteverhandlung und der Haupttermin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer wird anberaumt auf 28.5.2005.

2. Das persönliche Erscheinen des Klägers und des Beklagten wird angeordnete (§ 278 Abs. 3 S. 1 ZPO).

3. Zu dem Termin sollen im Wege der prozessleitenden Anordnung als Zeugen geladen werden:

Ralf Pfahl und Elvira Prahl. Voraussichtlicher Vernehmungsgegenstand: Das Fahrverhalten des Beklagten.

4. Die Parteien sind gemäß Ziffer 2 mit ZU zu laden.

5. Wiedervorlage am 27.5.2005

Neustadt, den 20.3.2005
Landgericht 2. Zivilkammer,
der Vorsitzende Richter Alfons.

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