Mit analoger Lücke wird im Urheberrecht der Umstand bezeichnet, dass zwar das Anfertigen einer digitalen Kopie von einem kopiergeschützten Werk aber nicht das Anfertigen einer analogen Kopie gegen § 95a UrhG verstößt (siehe dazu LG Frankfurt/Main v. 31.5.2006, Az. 2-06 O 288/06).
Ausgenutzt werden kann diese "Gesetzeslücke" z.B. durch Programme/Geräte, die die analogen Audiosignale am Audioausgang eines PC aufzeichnen.
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