slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
amtlicher Lageplan
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Mit amtlichen Lageplan wird ein vom Katasteramt erstellter Plan bezeichnet, der für ein bestimmtes Gebiet den Istzustand der Bebauung wiedergibt. Dabei ist die Widergabe unabhängig von der baurechtlichen Richtigkeit, d.h. es werden auch Gebäude aufgenommen, die formell und/oder materiell baurechtswidrig errichtet wurden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: