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Von alternativer Kausalität spricht man im Zivilrecht, wenn ein Erfolg nur eine von mehreren Ursachen haben kann, aber unklar ist welche der in Frage kommenden Ursachen zum Erfolg geführt hat.
Beispiel: A wirft den B von einer Autobahnbrücke, anschließend wird B von einem LKW überrollt. Als der Notarzt eintrifft kann er nur noch den Tod des B feststellen. Hier gibt es für den Tod des B zwei alternative Ursachen, entweder ist B durch den Aufprall oder das Überrollen gestorben.
Die alternative Kausalität ist ein Beweisproblem. Siehe unter Kausalität.
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