Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bis zum 1.1.2002 war das AGBG ein eigenständiges Gesetz. Im Rahmen der Schuldrechtsreform wurde es in das BGB aufgenommen. Es findet sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
Auf diesen Artikel verweisen: AGBG