Bezeichnung für die Regeln, die das Verhältnis zwischen den Besatzern und
den dem besetzten Land regeln.
Nach dem 2. Weltkrieg regelt das Besatzungsstatut vom 10.4.1949 das
Verhältnis zwischen Deutschland und den westlichen Alliierten. Damit wurde
die Regierung Deutschlands durch die Militärgouverneure beendet, und durch
eine deutsche Regierung (mit Adenauer als Bundeskanzler) unter der Kontrolle
der "Hohen Kommissare" ersetzt.
Die Macht der deutschen Regierung war damals nach außen vollständig und
auch nach innen erheblich beschränkt. Eine erste Lockerung wurde mit dem Petersberger Abkommen im Jahr 1949 erreicht. Weitere Lockerungen in der Außenpolitik ließen die Allierten 1951 zu, nachdem die Bundesregierung die Auslandsschulden im
Londoner Schuldenabkommen anerkannt hatte. Im Rahmen dieser Lockerungen wurde das auswärtige Amt gegründet.
Durch den Deutschlandvertrag wurde das
Besatzungsstatut 1955 schliesslich beendet.