Datei: kirchenrecht wird geändert
Mit Kirchenrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das die Beziehungen zwischen Kirche und Staat (Staatskirchenrecht) und die Beziehungen innerhalb der Kirche regelt (so z.B. das kanonische Recht in der katholischen Kirche). Sog. äusseres und inneres Kirchenrecht.