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zporag:205: Zivilprozess Einführung Gemäß welcher Norm und wie unterscheidet sich das Berufungsurteil vom erstinstanzlichen Urteil?
Gemäß welcher Norm und wie unterscheidet sich das Berufungsurteil vom erstinstanzlichen Urteil?
Der Inhalt des Berufungsurteils weicht gemäß § 540 ZPO vom Aufbau eines erstinstanzlichen Urteils ab. An Stelle des Tatbestands und der Entscheidungsgründe treten die Angaben gemäß § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. und 2:.