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agvw:650: allgemeines Verwaltungsrecht "Sollten Sie der Anordnung der Abrissverfügung zuwiderhandeln, werden auf Ihre Kosten die erforderlichen Maßnahmen getroffen (§ 74 HVwVG)". Ist diese Androhung rechtmäßig?
"Sollten Sie der Anordnung der Abrissverfügung zuwiderhandeln, werden auf Ihre Kosten die erforderlichen Maßnahmen getroffen (§ 74 HVwVG)". Ist diese Androhung rechtmäßig?
Mit Androhung wird die notwendige Ankündigung eines Zwangsmittels für den Fall des Zuwiderhandelns bezeichnet.
Gemäß dem im allgemeinen Verwaltungsrecht anwendbaren § 69 Abs. 1 HVwVG muss die Androhung
Zu unbestimmt ist z.B. die Androhung: Sollten Sie der Anordnung der Abrissverfügung zuwiderhandeln, werden auf Ihre Kosten die erforderlichen Maßnahmen getroffen (§ 74 HVwVG).
Für das Polizeirecht legt § 53 HSOG die Anforderungen an die Androhung fest.