Datei: umwg194 wird geändert
(1) In dem Umwandlungsbeschluß müssen mindestens bestimmt werden:
(2) Der Entwurf des Umwandlungsbeschlusses ist spätestens einen Monat vor dem Tage der Versammlung der Anteilsinhaber, die den Formwechsel beschließen soll, dem zuständigen Betriebsrat des formwechselnden Rechtsträgers zuzuleiten.