Datei: stgb014 wird geändert
(1) Handelt jemand
(2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebs oder einem sonst dazu Befugten
(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch dann anzuwenden, wenn die Rechtshandlung, welche die Vertretungsbefugnis oder das Auftragsverhältnis begründen sollte, unwirksam ist.