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Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die gemäß Grunderwerbsteuergesetz grundsätzlich bei jedem Rechtsgeschäft anfällt, das einen Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet (§ 1 GrEStG).
Ausnahmen gibt es gemäß § 3 GrEStG u.a.
Die Steuer bemißt sich nach dem Wert der Gegenleistung, z.B. bei einem Kaufvertrag nach dem Kaufpreis zuzüglich sonstiger vom Käufer übernommen Leistungen (§ 8 GrEStG).
Von der Grunderwerbsteuer ist die Grundsteuer zu unterscheiden.