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strat:1360: Strafrecht allgemeiner Teil Bernd weiss, dass der Anton eifersüchtig auf den Dieter ist, weil er annimmt, dass seine Freundin Petra mit Dieter flirtet. Bernd will das und die leichte Reizbarkeit des Anton ausnutzen um Dieter eins auszuwischen. Daher spielt er Anton gefälschte Beweise für ein Verhältnis zwischen Petra und Dieter zu. Als A die Beweise sieht gerät er in Rage und verprügelt bei der nächsten Möglichkeit den D. Strafbarkeit des B?
Bernd weiss, dass der Anton eifersüchtig auf den Dieter ist, weil er annimmt, dass seine Freundin Petra mit Dieter flirtet. Bernd will das und die leichte Reizbarkeit des Anton ausnutzen um Dieter eins auszuwischen. Daher spielt er Anton gefälschte Beweise für ein Verhältnis zwischen Petra und Dieter zu. Als A die Beweise sieht gerät er in Rage und verprügelt bei der nächsten Möglichkeit den D. Strafbarkeit des B?
Zur Tat bestimmen im Sinne des § 26 StGB bedeutet, beim Haupttäter den Tatentschluss hervorrufen. Dafür bedarf es nach herrschender Meinung einer Willensbeeinflussung durch einen offenen geistigen Kontakt. Nicht genügt demnach, nur die Schaffung einer zur Tat anreizenden Situation (siehe z.B Roxin, Leipziger Kommentar, § 26 Rn. 3 ff).
Der zur Tat fest entschlossene (sog. omnimodo facturus) kann nicht mehr angestiftet werden. Daher kommt hier nur eine Bestrafung wegen versuchter Anstiftung in Betracht.