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bgbat:1800: BGB allgemeiner Teil Welche Merkmale kennzeichnen einen Verein, und welche Arten des Vereins gibt es?
Welche Merkmale kennzeichnen einen Verein, und welche Arten des Vereins gibt es?
Mit Verein wird ein Zusammenschluss von Personen, unter einem einheitlichen Namen mit einem gemeinsamen Zweck bezeichnet, der vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist und im Unterschied zur BGB-Gesellschaft, die Möglichkeit zur Rechtsfähigkeit besitzt. Im einzelnen unterscheidet das BGB zwischen zwei Formen: der Grundform dem rechtsfähigen eingetragenen Verein und dem nichtrechtsfähigem Verein (§ 54 BGB)