Datei: treuhandanstalt wird geändert
Mit Treuhandanstalt wurde eine voll rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts bezeichnet (§ 2 Abs. 1 TreuhG), auf die das "volkseigene" Vermögen der Demokratischen Republik Deutschlands zum Zwecke der Privatisierung, d.h. Weiterveräußerung an Private, übertragen wurde.