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stpr:460: Strafprozessrecht A und B leben in einer Wohngemeinschaft. A erwischt den B beim Lesen eines privaten Briefes an A. A stellt Strafantrag. Was wird die Staatsanwaltschaft tun, wenn sie kein öffentliches Interesse bejaht?
A und B leben in einer Wohngemeinschaft. A erwischt den B beim Lesen eines privaten Briefes an A. A stellt Strafantrag. Was wird die Staatsanwaltschaft tun, wenn sie kein öffentliches Interesse bejaht?
Die öffentliche Klage wird wegen der in § 374 bezeichneten Straftaten von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.