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strat:770: Strafrecht allgemeiner Teil Kann B sich auf § 32 StGB berufen, wenn er den A bewusstlos schlägt, der im Begriff war den C mit einem Messer anzugreifen?
Kann B sich auf § 32 StGB berufen, wenn er den A bewusstlos schlägt, der im Begriff war den C mit einem Messer anzugreifen?
Nothilfe ist Bezeichnung für die Notwehr zugunsten eines Anderen.
Steht der Nothilfe aber erkennbar der rechtlich zu beachtende Wille des Angegriffenen entgegen, darf ihm die Nothilfe nicht aufgedrängt werden. Eine Rechtfertigung des Helfers entfällt dann (z.B. BGHSt 5, 245).