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Als Mittelbehörden werden im Verwaltungsaufbau Behörden der sog. Mittelstufe bezeichnet, das heißt im dreistufigen Behördenaufbau die in der Mitte zwischen Unter- und Oberbehörden stehende Behörde.
Beispiel: Auf Landesebene sind die Regierungspräsidien und Bezirksregierungen Mittelbehörden.